Skip to content
Technician configuring server in data center
Korbinian HermannMar 16, 2026 2:37:21 PM13 min read

Backup vs. Archivierung: Der Unterschied, der bei Audits über Strafe entscheidet

Die Frage kommt selten laut. Meistens schleicht sie sich ein – zwischen einer Betriebsprüfung, einem Lieferantenstreit oder einer DSGVO-Anfrage. Dann fragt der Prüfer: »Können Sie die Originaldaten aus dem Jahr 2019 vollständig und unveränderbar nachweisen?« Und das IT-Team schaut sich an: »Wir haben ein Backup.«

Was folgt, ist kein technisches Problem. Es ist ein Rechtsproblem. Ein Backup ist kein Archiv. Diese Verwechslung ist einer der häufigsten – und teuersten – Compliance-Irrtümer in deutschen Unternehmen.

Dieser Artikel erklärt, was Backup und Archivierung technisch und rechtlich bedeuten, warum sie sich fundamental unterscheiden, und welche konkreten Folgen der Irrtum bei GoBD-Prüfungen, DSGVO-Audits und Zivilrechtsverfahren hat.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Ein Backup dient der Wiederherstellung nach Datenverlust. Ein Archiv dient dem dauerhaften, unveränderlichen und rechtssicheren Aufbewahren von Daten – das sind zwei grundlegend verschiedene Zwecke mit völlig unterschiedlichen technischen und rechtlichen Anforderungen.
  • Backups sind nicht revisionssicher: Sie können überschrieben, verändert oder gelöscht werden – ohne Protokoll. Damit erfüllen sie die Anforderungen von GoBD, HGB §257, AO §147 und DSGVO Art. 5 strukturell nicht.
  • Im Prüfungsfall (Finanzamt, Betriebsprüfung, DSGVO-Audit, Gericht) zählt nur das Archiv. Wer nur ein Backup vorweisen kann, riskiert Schätzungsbescheide, Bußgelder und Beweislastumkehr.
  • Rechtskonforme Archivierung bedeutet: unveränderlich, revisionssicher, langfristig lesbar, mit Aufbewahrungsfristen-Management – und herstellerunabhängig, damit Daten auch nach System-Abkündigung zugänglich bleiben.
  • CHRONOS von CSP bietet revisionssichere Archivierung und Application Retirement in einem – kompatibel mit Oracle, SAP, MS SQL, Cloud und On-Premise.

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Definition: Was ist ein Backup – und was ist es nicht?

Ein Backup ist eine Kopie von Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt – erstellt mit dem Ziel, diese Daten bei Verlust wiederherstellen zu können. Das ist die vollständige Definition. Nicht mehr, nicht weniger.

Backups beantworten die Frage: »Was passiert, wenn unsere Daten verloren gehen?« Sie sind Notfallwerkzeuge – für Hardwareausfälle, Ransomware-Angriffe, versehentliche Löschung oder Systemabstürze. Die technische Logik dahinter ist: Erstelle regelmäßig Kopien, damit du zurückrollen kannst.

WAS EIN BACKUP TECHNISCH LEISTET – UND NICHT LEISTET

✓ Daten wiederherstellen nach Verlust (Vollbackup, inkrementell, differenziell)

✓ Wiederherstellung eines definierten Systemzustands zu einem Zeitpunkt

✓ Schutz vor zufälligem Datenverlust durch Hardware-Fehler oder menschliches Versagen

✗ Kein Schutz vor Manipulation: Backup-Daten können verändert werden

✗ Keine Revisionssicherheit: Wer hat wann was geändert? – Backups protokollieren das nicht

✗ Keine Aufbewahrungsfristen-Logik: Backups werden überschrieben, ältere Versionen gehen verloren

✗ Keine Herstellerunabhängigkeit: Backup im proprietären Format ist ohne Backup-Software nicht lesbar

✗ Kein Application Retirement: Um auf Backup-Daten zuzugreifen, muss das Quellsystem oft noch laufen

 

Definition: Was ist revisionssichere Archivierung?

Revisionssichere Archivierung ist die dauerhafte, unveränderliche, vollständige und maschinell auswertbare Aufbewahrung von Daten – mit dem Ziel, im Prüfungs- oder Streitfall als Beweis zu taugen. Das ist eine rechtliche, keine technische Definition. Die technischen Anforderungen folgen aus dem Rechtszweck.

Der Begriff 'revisionssicher' setzt sich aus zwei Anforderungen zusammen: 'Revision' im Sinne von Prüfung (Betriebsprüfung, Wirtschaftsprüfung, DSGVO-Audit, Gericht) – und 'sicher' im Sinne von unveränderbar und nachweisbar. Revisionssicherheit bedeutet, dass jede Änderung an archivierten Daten protokolliert wird – oder technisch ausgeschlossen ist.

DIE 5 KERNMERKMALE RECHTSSICHERER ARCHIVIERUNG (GOBD)

  1. Vollständigkeit: Alle relevanten Daten und Metadaten müssen erhalten sein – kein selektives Archivieren.
  2. Richtigkeit: Die archivierten Daten müssen dem Original entsprechen – keine Konvertierung, die Inhalte verändert.
  3. Zeitgerechtigkeit: Daten müssen zeitnah nach ihrer Entstehung archiviert werden – retrospektive Archivierung ist heikel.
  4. Unveränderlichkeit: Einmal archivierte Daten dürfen nicht verändert oder gelöscht werden können – ohne revisionssicheres Protokoll.
  5. Maschinelle Auswertbarkeit: Der Prüfer muss die Daten ohne Spezialsoftware oder IT-Support lesen und auswerten können.

 

Die 8 entscheidenden Unterschiede im direkten Vergleich

Die folgende Gegenüberstellung zeigt die technischen und rechtlichen Unterschiede zwischen Backup und revisionssicherer Archivierung – strukturiert nach den Kriterien, die im Prüfungsfall zählen.

 

Klassisches Backup

Revisionssichere Archivierung

PRIMÄRZWECK

Wiederherstellung nach Datenverlust – Recovery-Werkzeug für Notfälle

Rechtssichere Langzeitaufbewahrung als Beweismittel – Compliance-Werkzeug für Prüfungen

UNVERÄNDERLICHKEIT

Nicht gegeben. Backup-Daten können überschrieben, verändert und gelöscht werden – ohne jedes Protokoll.

Technisch sichergestellt. Einmal archivierte Daten können nicht verändert werden. Jede erlaubte Korrektur wird protokolliert.

REVISIONSSICHERHEIT

Nicht vorhanden. Es gibt keine Änderungshistorie, keinen Nachweis der Originalität und keine Integritätsprüfung.

Kernmerkmal. Vollständige Änderungshistorie, kryptographische Integritätsprüfung, lückenloser Prüfpfad.

GOBD-KONFORMITÄT

Nicht konform. Das BMF-Schreiben (GoBD 2019) erkennt Backups explizit nicht als ausreichend an.

Konform – bei korrekter Implementierung nach GoBD-Anforderungen (Vollständigkeit, Richtigkeit, Unveränderlichkeit, maschinelle Auswertbarkeit).

LANGZEITLESBARKEIT

Abhängig von Backup-Software, proprietärem Format und dem Quellsystem. Nach 10 Jahren oft nicht mehr lesbar.

Herstellerunabhängiges, offenes Format. Daten sind auch in 20 Jahren ohne Spezialsoftware lesbar – unabhängig von Systemwechseln.

AUFBEWAHRUNGSFRISTEN

Keine Logik. Backups werden nach definierten Zyklen überschrieben – ältere Daten gehen verloren.

Automatisches Fristen-Management: Steuerrecht (10 J.), Handelsrecht (6 J.), DSGVO (Löschnachweis) – gesteuert nach Datenkategorie.

ZUGRIFF FACHABTEILUNG

Erfordert IT-Ticket: Backup lokalisieren, exportieren, konvertieren, aufbereiten – typisch 1–3 Tage IT-Aufwand.

Self-Service. Fachabteilungen können archivierte Daten direkt und eigenständig abrufen – ohne IT-Beteiligung, ohne Ticket.

APPLICATION RETIREMENT

Nicht möglich. Um auf Backup-Daten zuzugreifen, muss in vielen Fällen das Quellsystem noch aktiv sein oder reaktivierbar sein.

Ermöglicht vollständiges Abschalten von Altsystemen. Daten sind unabhängig vom Quellsystem dauerhaft zugänglich.

7

GoBD-Kernkriterien

BMF-Schreiben 2019

10 J.

steuerliche Aufbewahrungspflicht

AO §147

0 von 5

Backup-Systeme GoBD-konform

Praxiserfahrung CSP

>300%

ROI CHRONOS

CSP Kundendaten

 

Backup vs. Archivierung im Audit: 5 konkrete Szenarien

Abstrakte Unterschiede überzeugen selten. Deshalb zeigt dieser Abschnitt fünf konkrete Prüfungs- und Haftungsszenarien – mit der typischen Reaktion einer Backup-only-Organisation im direkten Vergleich zu einer Organisation mit rechtssicherer Archivierung.

 

AUDIT-SZENARIO 1: Betriebsprüfung: GoBD-Konformität Buchführungsdaten

PRÜFER FRAGT:

»Bitte stellen Sie uns alle Buchführungsdaten für den Zeitraum 2017–2020 in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung. Nachweis der Unveränderlichkeit erforderlich.«

❌ Mit Backup

IT exportiert Daten aus dem Backup – proprietäres Format, nicht direkt maschinell auswertbar. Kein Unveränderlichkeitsnachweis möglich. Prüfer zweifelt an GoBD-Konformität.

✓ Mit CHRONOS-Archiv

Daten werden direkt aus dem CHRONOS-Archiv exportiert: vollständig, maschinell auswertbar, mit kryptographischem Integritätsnachweis. Prüfer akzeptiert den Nachweis.

Ergebnis: Backup: Schätzungsbescheid riskiert. Archiv: Prüfung abgeschlossen

 

AUDIT-SZENARIO 2: DSGVO-Audit: Löschnachweis für personenbezogene Daten

PRÜFER FRAGT:

»Bitte weisen Sie nach, dass die personenbezogenen Daten des Kunden Müller, die 2019 zur Löschung angefordert wurden, vollständig und dauerhaft gelöscht wurden.«

❌ Mit Backup

Backup enthält die Daten möglicherweise noch – es gibt keine Lösch-Logik im Backup-System. Nachweis der Löschung nicht möglich. Datenschutzverstoß dokumentiert.

✓ Mit CHRONOS-Archiv

CHRONOS-Archiv führt lückenloses Löschprotokoll. Der Datensatz wurde entsprechend DSGVO-Anforderung gelöscht und dies wurde revisionssicher protokolliert. Nachweis sofort abrufbar.

Ergebnis: Backup: Bußgeldrisiko. Archiv: Compliance bestätigt

 

AUDIT-SZENARIO 3: Wirtschaftsprüfung: Vollständigkeit der Jahresabschluss-Belege

PRÜFER FRAGT:

»Wir benötigen alle buchungsrelevanten Belege für Geschäftsjahr 2018. Bitte stellen Sie sicher, dass die Belege vollständig und in ihrer Originalform vorliegen.«

❌ Mit Backup

Backup aus 2018 existiert – wird aber auf neuem System geöffnet. Formatkonvertierung hat teils Metadaten verändert. Wirtschaftsprüfer kann Originalität nicht bestätigen.

✓ Mit CHRONOS-Archiv

CHRONOS archiviert Belege mit Originalmetadaten und Hashwert. Wirtschaftsprüfer kann Integrität selbst prüfen. Vollständigkeit durch Archivierungsprotokoll belegt.

Ergebnis: Backup: Bestätigungsvorbehalt im Prüfungsbericht. Archiv: Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk.

 

AUDIT-SZENARIO 4: Produkthaftungsklage: Chargennachweis aus Altsystem

PRÜFER FRAGT:

»Bitte weisen Sie nach, dass die Produktionscharge CH-2019-4471 die spezifizierten Prozessparameter eingehalten hat. Das Produktionssystem wurde 2021 abgeschaltet.«

❌ Mit Backup

Das Produktionssystem ist abgeschaltet. Das Backup existiert noch – aber ohne die Original-Software ist das Format nicht mehr lesbar. Die Daten sind de facto verloren.

✓ Mit CHRONOS-Archiv

CHRONOS hat die Daten beim System-Retirement aus dem Altsystem extrahiert und revisionssicher im offenen Format archiviert. Abruf sofort, vollständig, herstellerunabhängig.

Ergebnis: Backup: Beweisverlust, Haftungsrisiko. Archiv: Vollständiger Entlastungsnachweis

 

AUDIT-SZENARIO 5: Insolvenzverfahren: Datenzugriff für Insolvenzverwalter

PRÜFER FRAGT:

»Als Insolvenzverwalter benötigen wir Zugriff auf alle Transaktionsdaten der letzten 10 Jahre. Ehemalige IT-Mitarbeiter sind nicht mehr erreichbar.«

❌ Mit Backup

Backup existiert – aber die Backup-Software ist nicht mehr lizenziert. Das Know-how für die Wiederherstellung liegt bei einem ehemaligen Mitarbeiter. Zugriff dauert Wochen oder scheitert.

✓ Mit CHRONOS-Archiv

CHRONOS-Archiv ist vollständig selbsterklärend und ohne Spezialkenntnisse zugänglich. Insolvenzverwalter erhält sofortigen Self-Service-Zugriff über strukturierte Oberfläche.

Ergebnis: Backup: Verfahrensverzögerung, persönliche GF-Haftung riskiert. Archiv: Reibungslose Abwicklung

 

Warum Backups bei GoBD, HGB und DSGVO strukturell versagen

Das ist kein Vorwurf an Backup-Lösungen. Backups sind hervorragende Werkzeuge – für den Zweck, für den sie entwickelt wurden: Wiederherstellung. Das Problem entsteht, wenn sie für einen anderen Zweck eingesetzt werden, für den sie strukturell nicht geeignet sind: als Rechtsnachweis.

Die drei zentralen Rechtsgrundlagen, die in deutschen Unternehmen für Archivierungspflichten sorgen, formulieren Anforderungen, die Backups per Definition nicht erfüllen können.

 

GoBD: Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern

Das BMF-Schreiben zu den GoBD (Stand 2019) formuliert explizit: Steuerrelevante Daten müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufbewahrt werden – maschinell auswertbar und ohne Spezialsoftware des Steuerpflichtigen lesbar. Ein Backup, das ohne die Backup-Software oder das Quellsystem nicht gelesen werden kann, erfüllt diese Anforderung strukturell nicht. Ein Backup, das überschrieben werden kann, ist nicht unveränderbar. Punkt.

 

HGB §257 und AO §147: Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten

HGB §257 und AO §147 legen Aufbewahrungsfristen von 6 bzw. 10 Jahren für verschiedene Dokumentkategorien fest. Die entscheidende Anforderung ist nicht nur die Dauer – sondern die Qualität: Unterlagen müssen jederzeit verfügbar, sofort lesbar und vollständig reproduzierbar sein. Backup-Systeme, die nach 5 Jahren auf ein Format migriert wurden, das alte Backups nicht mehr liest, scheitern hier.

 

DSGVO Art. 5: Rechenschaftspflicht und Nachweisführung

Die DSGVO fordert nicht nur, dass personenbezogene Daten korrekt behandelt werden – sie fordert den Nachweis darüber. Das nennt sich Accountability-Prinzip (Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Der Nachweis muss aktiv erbracht werden. Ein Backup, das einen Löschnachweis nicht protokolliert oder einen Verarbeitungsnachweis nicht unveränderlich speichert, kann diese Nachweispflicht nicht erfüllen.

Rechtsgrundlage

Was sie fordert

Warum Backups scheitern

Was Archivierung löst

GoBD (BMF 2019)

Unveränderbarkeit, maschinelle Auswertbarkeit, Lesbarkeit ohne Spezialsoftware

Backup ist nicht unveränderbar; propriet. Format; quellsystemabhängig

Offenes Format, unveränderlich, direkt auswertbar

AO §147

10-jährige Aufbewahrung, jederzeit verfügbar und sofort lesbar

Backups werden überschrieben; Format-Kompatibilität über 10 J. nicht sicher

Automatisches Fristen-Management, Langzeitlesbarkeit garantiert

HGB §257

6-jährige Aufbewahrung Handelsbriefe, 10 J. Buchführung

Backup-Zyklen löschen alte Daten; keine Fristen-Logik

Aufbewahrungsfristen je Datenkategorie hinterlegt und durchgesetzt

DSGVO Art. 5/17

Rechenschaftspflicht, Löschnachweis, Nachweisbarer Umgang mit Daten

Keine Löschprotokolle; kein Verarbeitungsnachweis; kein Accountability-Trail

Lückenloses Protokoll aller Archivierungs- und Löschvorgänge

§147a AO (Aufzeichnungspflicht)

Steuerpflichtige mit hohen Einkünften: besondere Aufzeichnungspflichten

Backup deckt Aufzeichnungspflicht nicht ab

Revisionssichere Aufzeichnung aller steuerpflichtigen Vorgänge

 

Backups sichern Daten zur Wiederherstellung – CHRONOS archiviert sie rechtskonform, manipulationssicher und revisionssicher, inkl. Lösch- & Aufbewahrungsfristen.

— Korbinian Hermann Geschäftsführer, CSP Intelligence GmbH

 

Wann braucht ein Unternehmen beides – und wann reicht was?

Die Antwort ist fast immer: beides. Backup und Archivierung sind keine Alternativen, sondern komplementäre Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben. Wer nur ein Backup hat, ist für den Notfall gerüstet – aber für den Prüfungsfall nicht. Wer nur ein Archiv hat, kann nach einem Systemausfall nicht schnell wiederherstellen.

 

Die Faustregel: Was passiert, wenn …

… die Festplatte abstürzt? → Backup notwendig. Archiv optional.

… das Finanzamt prüft? → Archiv notwendig. Backup irrelevant.

… ein Altsystem abgeschaltet werden soll? → Archiv notwendig. Backup nicht ausreichend.

… ein Lieferant klagt und Belege fordert? → Archiv notwendig. Backup nicht beweistauglich.

… ein Mitarbeiter Daten versehentlich löscht? → Backup notwendig. Archiv als ergänzender Nachweis.

EMPFEHLUNG FÜR IT-LEITER: DIE ZWEI-SYSTEM-LOGIK

  • Backup-System: Für operative Datensicherheit. Kurze Aufbewahrungszyklen, schnelle Wiederherstellung, technisch optimiert für RTO/RPO.

  • Archivierungssystem (CHRONOS): Für rechtliche Compliance. Lange Aufbewahrungsfristen, revisionssicher, herstellerunabhängig, Self-Service für Fachabteilungen.

  • Der häufigste Fehler: Unternehmen haben ein Backup-System und behandeln es als wäre es beides. Das kostet beim ersten Audit.

  • Die gute Nachricht: Beides lässt sich parallel betreiben. CHRONOS ergänzt bestehende Backup-Infrastruktur, ohne sie zu ersetzen.

 

CHRONOS: Revisionssichere Archivierung in der Praxis

CHRONOS ist die Archivierungsplattform von CSP Intelligence GmbH – seit 1991 spezialisiert auf Datenarchivierung und IT-Compliance. Die Plattform adressiert genau den Unterschied, der in diesem Artikel beschrieben wurde: Sie ist kein Backup-System. Sie ist ein Rechtssicherheitssystem.

 

Für wen CHRONOS besonders relevant ist

CHRONOS wird am häufigsten in drei Situationen eingesetzt. Erstens: Unternehmen, die eine Betriebsprüfung erlebt haben und erkannt haben, dass ihr Backup-System nicht ausreicht. Zweitens: IT-Leiter, die Legacy-Systeme abschalten wollen, aber die darin enthaltenen historischen Daten nicht verlieren können. Drittens: Compliance-Beauftragte, die DSGVO-Audit-Sicherheit brauchen und einen lückenlosen Lösch- und Verarbeitungsnachweis benötigen.

In allen drei Situationen ist das Ergebnis dasselbe: CHRONOS ersetzt das 'Wir haben ein Backup' durch 'Wir können es beweisen.'


 

Häufig gestellte Fragen zu Backup und Archivierung

 

Ist ein Backup rechtlich gleichwertig mit einer Archivierung? Nein. Backup und Archivierung erfüllen unterschiedliche Zwecke und entsprechen unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen. Backups sind für die operative Wiederherstellung nach Datenverlust optimiert – nicht für die revisionssichere Nachweisführung. Die GoBD des BMF, HGB §257 und AO §147 setzen Unveränderlichkeit, Vollständigkeit und maschinelle Auswertbarkeit voraus – Eigenschaften, die Backup-Systeme strukturell nicht bieten.
Was bedeutet 'revisionssicher' konkret? Revisionssicher bedeutet, dass archivierte Daten nachträglich nicht verändert, gelöscht oder überschrieben werden können – und dass jede erlaubte Korrektur lückenlos protokolliert wird. Das schließt technische Manipulationssicherheit (z.B. WORM-Speicher, kryptographische Hashwerte) und organisatorische Prozesssicherheit (Zugriffsrechte, Protokollierung) ein. Im Prüfungsfall muss das Unternehmen die Revisionssicherheit nachweisen können.
Welche Daten müssen archiviert werden? Archivierungspflichtig sind nach deutschen Recht: alle steuerrelevanten Buchführungsunterlagen (10 Jahre, AO §147), Handelsbriefe und Geschäftskorrespondenz (6 Jahre, HGB §257), Jahresabschlüsse und Inventare (10 Jahre, HGB §257), Lohnunterlagen für Sozialversicherung (teilweise 30 Jahre) sowie alle Daten, für die ein Löschnachweis nach DSGVO erforderlich ist. In regulierten Branchen (Medizin, Pharma, Lebensmittel) gelten zusätzliche branchenspezifische Aufbewahrungspflichten.
Kann ich ein bestehendes Backup rückwirkend in ein Archiv umwandeln? In vielen Fällen ja – aber mit Einschränkungen. Eine rückwirkende 'Umwandlung' von Backups in revisionssichere Archive ist technisch möglich, wenn die Originaldaten noch verfügbar und vollständig sind. Allerdings kann die Revisionssicherheit für den Zeitraum vor der Archivierung nur eingeschränkt nachgewiesen werden – da Backups keine lückenlose Unveränderlichkeit garantieren. Je früher ein rechtssicheres Archivierungssystem implementiert wird, desto sauberer ist der Compliance-Nachweis.
Wie lange müssen E-Mails archiviert werden? Geschäftliche E-Mails gelten als Handelsbriefe (§238, §257 HGB) und müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. E-Mails mit steuerrelevanten Inhalten unterliegen der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht nach AO §147. Entscheidend ist der Inhalt, nicht das Medium. E-Mails müssen revisionssicher archiviert werden – ihr Backup im E-Mail-System genügt den Anforderungen nicht.
Was passiert, wenn das Backup-System abgekündigt wird und ich noch Archivierungspflichten habe? Das ist eines der häufigsten Legacy-Szenarien in der Praxis: Ein Backup-System wird abgekündigt oder der Hersteller ändert Lizenzkonditionen, aber die Aufbewahrungsfristen für ältere Daten laufen noch. In diesem Fall entstehen zwei Probleme: Die Daten sind technisch noch vorhanden, aber das Format ist ohne die Backup-Software nicht mehr lesbar. CHRONOS löst dieses Problem durch herstellerunabhängige, offene Formate – Daten bleiben auch nach System-Abkündigung dauerhaft zugänglich.
Reicht Cloud-Storage (z.B. AWS S3, Azure Blob) als revisionssichere Archivierung? Nicht automatisch. Cloud-Storage kann revisionssicher konfiguriert werden (z.B. Object Lock, WORM-Modi) – aber die bloße Speicherung in der Cloud erfüllt die GoBD-Anforderungen nicht. Es braucht zusätzlich: Integritätsprüfung, Vollständigkeitsnachweis, maschinelle Auswertbarkeit, Aufbewahrungsfristen-Management und Löschprotokolle. CHRONOS ist cloud-kompatibel und ergänzt Cloud-Storage um die notwendige Compliance-Schicht.
Wie unterscheidet sich CHRONOS von einem klassischen DMS? Ein Dokumenten-Management-System (DMS) ist primär ein Ablage- und Workflows-Werkzeug – es verwaltet aktive Dokumente. CHRONOS ist ein Archivierungssystem für inaktive, historische Daten mit Compliance-Anforderungen. Der entscheidende Unterschied: CHRONOS kann Daten aus beliebigen Datenbanksystemen (Oracle, SAP, SQL) extrahieren und revisionssicher archivieren – unabhängig davon, ob ein DMS vorhanden ist. Und CHRONOS ermöglicht Application Retirement: das vollständige Abschalten von Altsystemen.

  

Das nächste Audit kommt bestimmt.

Verstehen Sie jetzt, warum Ihr Backup Sie dann nicht schützt – und was CHRONOS anders macht.

avatar
Korbinian Hermann
CEO, CSP Intelligence GmbH
Korbinian Hermann gründete CSP mit dem Ziel, Fertigungsunternehmen die Datenbasis zu geben, die sie im Ernstfall brauchen. 20 Jahre Erfahrung in industrieller Qualitätsdaten-Infrastruktur – von der Datenerfassung bis zur revisionssicheren Langzeitarchivierung.
KOMMENTARE

VERWANDTE ARTIKEL